Flagge von Kroatien![]() |
Seit Juli 1986 verbringe ich mit 2-3 Ausnahmen jedes Jahr mehrere Wochen oder Monate auf dem Campingplatz Solaris. Hier habe ich meine Freunde und Bekannten, die mir auch in meinen schlimmeren Zeiten treu geblieben und mir wieder Kraft gegeben haben. Der Campingplatz Solaris befindet sich auf der Halbinsel Istrien (Kroatien) südlich von Triest in der Nähe von Porec .
Ja, ihr habt recht gelesen. Es scheint in der Tat so zu sein, dass der kroatische Staat alles nur mögliche unternimmt, um den Touristen vorallem den Langzeit-Touristen den Aufenthalt zu erschweren oder zu vermiesen. Oft sind die Erschwernisse klein und auch verständlich. So wurde per 1.1.2009 die Kurtaxen-Pauschale von €30, die langjährige Dauer-Camper erhielten, abgeschafft. Sie zahlen nun je nach Aufenthaltsdauer bis zu €150 je Person. Am Rande eines Rechtsstaates verhielt sich hingegen Kroatien im 2006, als der kroatische Zoll in einer beispiellosen Aktion Jagd auf alle in Kroatien zur Ueberwinterung abgestellte Wohnwagen machte. Deren Besitzer wurden gezwungen, ihre Wohnwagen zu verzollen.
Seit 2009 haben die Kroaten eine Visums-Pflicht für Ausländer eingeführt, die einzigartig in Europa dasteht. So müssen alle Ausländer, die sich innerhalb 6 Monaten länger als 90 Tage (=3 Monate) in Kroatien aufhalten, ein Visum beantragen resp. vorlegen. Ein Unterbruch durch Ausreise hebt diese 90-Tage-Frist nicht auf. Pikant an der Regelung ist, dass die Kroaten in jedem Ausländer einen potentiellen Verbrecher sehen und von ihm verlangen, dass er seine Unschuld und Harmlosigkeit beweist, indem er ein nicht älter als 6-Monate altes Leumundszeugnis vorlegt. Als weitere Dokumente werden eine Arbeits- oder Rentenbescheinigung sowie eine Krankenversicherungs-Bescheinigung verlangt.
Ich weiss nicht, was die Kroaten geritten hat. Bereits vor ein paar Jahren setzten sie in einer beispiellosen Aktion mit dubiosen Begründungen die Verzollung vieler in Kroatien stehenden Wohnwagen durch, und vertrieben mit dieser Massnahme eine grosse Anzahl von ausländischen Campern. Nun scheinen sie es erneut auf die Saison-Camper, meistens Rentner, abgesehen zu haben, die doch während ihrer 4-5 monatigen Anwesenheit viel Geld im Lande zurücklassen, im Gegensatz zu den meisten Slowenen und Italienern, die nur übers Wochenende anreisen und ihre Lebensmittel mitbringen.
Es kommt aber noch dicker. "Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen. (Auszug aus der Homepage des Auswärtigen Amtes Deutschland)"
Ich bin gespannt, wie lange es dauern wird, bis ich am kroatischen Zoll meine finanziellen Möglichkeiten beweisen muss. Als direkt Betroffener kann ich nur den Kopf schütteln und mich fragen, was soll man von einem Land halten, das seine direkten Einnahmenquellen und seine zukünftigen EU-Nachbarn mit derartigen administrativen Massnahmen vertreibt? Vielleicht ist es auch jetzt eher verständlich, weshalb für den EU-Beitritt andere ehemalige Ostblockstaaten wie Rumänien, Polen, Ungarn etc den Kroaten vorgezogen wurden.
...indem der Tourist behauptet, Kroatien zwischenzeitlich verlassen zu haben: Im Gesetz wird davon ausgegangen, dass ein Ausländer während seiner Anmeldung ununterbrochen im Lande weilt. Was ist aber, wenn er behauptet, das Land zwischenzeitlich verlassen zu haben (auch wenn dies gar nicht stimmt)? Es existiert keine Meldepflicht für temporäre Ausreisen. Wie sollte dies auch geschehen, denn dazu müsste die Passpflicht eingeführt und es müsste sein Pass abgestempelt werden.
...indem der Tourist die 1. Einreise vorverschiebt: Es ist nirgends geregelt, wann die 6-Monats-Frist beginnt, resp. welcher Tag als 1. Tag der Einreise in Kroatien gilt. Diese kann z.B. am 10. Jan. des laufenden Jahres gewesen sein, als der Ausländer mit dem Camper oder per Auto für 1 Tag Istrien besuchte oder bei Freunden ein paar Tage verbrachte. Niemand kann ihm beweisen, dass er zu diesem Datum nicht in Kroatien gewesen sein kann, denn es fehlte die Pass-Abstemplungspflicht.
In diesem Fall hat der Camper mehrere Wochen oder Monate der 6-Monatsfrist zu Hause verbracht, denn die Camping-Saison beginnt üblicherweise Ende April, d.h. der Saison-Camper kommt in dieser 6-Monatsfrist vom 10. Jan. bis 9. Juli nur auf etwas mehr als 60-70 Aufenthaltstage und die neue 6-Monatsfrist beginnt neu am 10. Juli mit einer neuen 90-Tage-Frist, die er aber niemals erreichen wird.
...indem der Tourist ohne Visum einreist: Falls er dennoch länger als 90 Tage in Kroatien bleibt, müsste es schon dumm gehen, dass ein Polizist ausgerechnet diese Ueberschreitung entdeckt, wo man doch Millionen an Touristen zu kontrollieren hat. .... und dann gelten obige Einreise-Ausreise-Varianten.
Mail an Max LehmannSchafmattweg 13, CH-4102 Binningen |
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